Gebühren
In außergerichtlichen Angelegenheiten vereinbare ich ein Stundenhonorar oder eine Pauschalvergütung.
Die Höhe des Honorars richtet sich nach dem Arbeitsumfang und der wirtschaftlichen Bedeutung des Falles.
Vor Erteilung des Mandats führe ich mit Ihnen ein
Gebührengespräch, in dem die Höhe der zu erwartenden Kosten
erörtert wird. Sie wissen also bei Mandatserteilung, mit welchen Kosten Sie
rechnen müssen.
In gerichtlichen Angelegenheiten rechne ich nach dem RVG
(Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ab. Auch hier erläutere ich Ihnen vor
Erteilung des Mandats Gebühren und Kostenrisiko.
Hier finden Sie einen automatischen Gerichtskostenrechner.