Gebühren

In außergerichtlichen Angelegenheiten vereinbare ich ein Stundenhonorar oder eine Pauschalvergütung.

Die Höhe des Honorars richtet sich nach dem Arbeitsumfang und der wirtschaftlichen Bedeutung des Falles.

Vor Erteilung des Mandats führe ich mit Ihnen ein Gebührengespräch, in dem die Höhe der zu erwartenden Kosten erörtert wird. Sie wissen also bei Mandatserteilung, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.

In gerichtlichen Angelegenheiten rechne ich nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ab. Auch hier erläutere ich Ihnen vor Erteilung des Mandats Gebühren und Kostenrisiko.

Hier finden Sie einen automatischen Gerichtskostenrechner.