Vertrauensanwalt
Die Rechtsanwaltskammer München hat im Newsletter
07/2006 folgendes mitgeteilt:
„In wirtschaftliche Not geratene Kolleginnen und Kollegen scheuen nicht
selten davor zurück, sich durch Mitglieder der Geschäftsführung
oder des Vorstands der Rechtsanwaltskammer beraten zu lassen. Sie möchten
ihre Anwaltszulassung nicht in Gefahr bringen. Ratsam ist es aber,
frühzeitig Rat und Hilfe in Anspruch zu nehmen, um einen drohenden
Vermögensverfall vielleicht noch abwenden zu können.
Um der gesetzlichen Pflicht zur Beratung der Mitglieder (§ 73 Abs. 2 Nr. 1
BRAO) auch in diesem sensiblen Bereich optimal nachzukommen, hat der
Kammervorstand einen „Vertrauensanwalt" bestellt. Er hat die Aufgabe,
materiell in Bedrängnis geratene Kolleginnen und Kollegen in ihrer Notlage
zu beraten und dabei insbesondere auch berufsrechtlich zweckmäßiges
und einwandfreies Verhalten aufzuzeigen.
Sowohl die Namen der Ratsuchenden als auch sämtliche gegenüber dem
Vertrauensanwalt gemachten Angaben werden von diesem streng vertraulich behandelt
und unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht des Vertrauensanwalts auch
gegenüber dem Kammervorstand.
Als Vertrauensanwalt wurde Rechtsanwalt Roland P. Weber bestellt.
Die Beratung erfolgt für die Betroffenen kostenlos. Ein Rechtsanspruch auf
die Durchführung der Beratung besteht nicht. Die Beratungsleistungen des
Vertrauensanwalts sind auf maximal 5 Stunden beschränkt.
Allen in Not geratenen Kolleginnen und Kollegen steht es ab sofort frei, vertrauensvoll Kontakt zu RA Weber aufzunehmen.
Und eine Bitte an alle Leser:
Bitte im Kollegenkreis weitersagen....."